#NullachtEinTeam

FSV 08 Bietigheim-Bissingen e.V.

Alarmstufe 2: Informationen zum Covid19 Hygienekonzept

In Baden-Württemberg gilt die Corona-Alarmstufe 2. 

Die CoronaVO Sport wurde am 27.11.2021 aktualisiert. Siehe dazu hier die folgenden Informationen des WFV.

Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams etc. gilt grundsätzlich die 2G-Regelung. D.h., der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind, und dies sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.

Zuschauer*innen müssen zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+).

Das gilt zusammengefasst in der Alarmstufe II für den Sport:

  • Beteiligte (z.B. Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams): 2G
  • Beschäftigte: 3G
  • Zuschauer*innen: 2G+
  • 2G+ = geimpft oder genesen UND getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 3G = geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)

Genesenen- und Impfnachweise sowie Testzertifikate werden elektronisch mit der CoVPassCheck-App geprüft.

Für Training und Spielbetrieb beim FSV 08 Bietigheim-Bissingen sind die oben genannten Richtlinien ab sofort verbindlich.

Die Kontrolle der Nachweise erfolgt an Spieltagen wie folgt durch das Hygieneteam:

  • Für Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams:
    Zugang nach Terminvereinbarung mit Gästeteams am oberen Eingang (Rasenplatz) zu den Sportanlagen am Bruchwald. Der Spielbericht/Kader muss bei Zugang digital freigegeben sein. Die 2G Nachweise werden einzeln und auf der Grundlage eines digitalen Impfzertifikats geprüft bzw. gescannt. D.h. Genesenen- und Impfnachweise werden elektronisch mit der CoVPassCheck-App geprüft.
  • Für Zuschauer*innen:
    Zugang ab 30 Minuten vor Spielbeginn am unteren Eingang (Kunstrasenplatz) zu den Sportanlagen am Bruchwald. Geprüft werden a) die 2G Nachweise sowie b) die Testnachweise (2G+). Akzeptiert werden nur digitale Zertifikate mit QR-Code. Dies werden elektronisch mit der CoVPassCheck-App geprüft. Darüber hinaus ist ein Dokument zum Ausweis der personenbezogenen Daten (z.B. Personalausweis) bereitzuhalten. Die Daten der Besucher werden per Luca-App oder papierbasiert dokumentiert.