#NullachtEinTeam

FSV 08 Bietigheim-Bissingen e.V.

Nullacht bereitet Aufnahme des Trainingsbetriebs vor

Der FSV 08 Bissingen bereitet sich auf die Aufnahme des Trainingsbetriebs am Bruchwald vor. Nach Umsetzung der neuen Verordnungen zur Corona-Pandemie durch die Stadt Bietigheim-Bissingen kann zunächst der Trainingsbetrieb für Spieler unter 15 Jahren am 15.03.2021 aufgenommen werden.

Gegenwärtig wird das Hygienekonzept des Vereins durch den Hygieneausschuss unter Leitung von Achim Silcher angepasst.

Dabei sind folgende Leitlinien absehbar:

  • Ab Montag 15. März 2021 ist der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, auf den Sportgeländen am Bruchwald, in Metterzimmern und im Ellental erlaubt. Die Altersbegrenzung richtet sich ausschließlich nach dem Geburtsdatum. Eine allgemeine Jahrgangsbetrachtung ( z. B. U15 ) ist nicht erlaubt.
  • NOTBREMSE : Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen, wird der Trainingsbetrieb wieder eingestellt. Diese Festlegung, wann das eintritt, erklärt ausschließlich der AK-Hygiene.
  • Ausschließlich die Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg ist für die Durchführung und Teilnahme am Training relevant. Spieler / innen, Trainer / innen und Betreuer / innen aus anderen Landkreisen, müssen sich nur nach dem Landkreis Ludwigsburg richten. Maßgebend ist hier der Ort der Sportstätte.
  • Die Gruppengröße ( Spieler / innen ) darf max. 20 Personen betragen. Eine angemessene Anzahl von Trainer / innen und Betreuer / innen darf das Training leiten. Es empfiehlt sich immer gleiche Gruppen zu bilden.
  • Nur kontaktarmer Trainingsbetrieb ist erlaubt. Kein Wettkampfbetrieb ( d. h. keine Freundschaftsspiele, keine Leistungsvergleiche, usw. ). Zulässig sind Trainingsspiele und Übungsformen mit Abstand. Unzulässig sind Partnerübungen, statisches Einüben von Standardsituationen ( z. B. Eckballtraining, Freistoßtraining, usw. ).
  • Die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit ist gewissenhaft und schriftlich zu dokumentieren. Für das Ausfüllen der Anwesenheitsliste und die Übermittlung an die Hygieneverantwortlichen ist der Trainer und Betreuer verantwortlich.
  • Zuschauern (Ehepartner, Eltern, Großeltern, Verwandte und Bekannten, usw., der Spieler / innen, Trainer / innen und Betreuer / innen ) ist das Betreten des Sportgeländes verboten.
  • Alle Teilnehmer kommen bereits umgezogen auf das Sportgelände. Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn. Umkleideräume, Sanitäranlagen ( Toiletten ), Aufenthaltsräume bleiben geschlossen. Die Spieler / innen, Trainer / innen, Betreuer / innen gehen nach dem Training direkt nach Hause.

Der von der Landesregierung BW erlassene, regional abhängige, Stufenplan lässt uns bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 die Möglichkeit offen, dass alle Teams den Trainingsbetrieb aufnehmen können. Deshalb bleibt gesund und haltet Euch an die AHA- und Kontaktregeln.