Alarmstufe: Informationen zum Covid-19 Hygienekonzept
In Baden-Württemberg gilt die Corona-Alarmstufe.
Siehe dazu die folgenden Informationen des WFV. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor.
Kurz und knapp: Für Amateur-Spieler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zu Veranstaltungen in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.
Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb
„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Für Training und Spielbetrieb beim FSV 08 Bietigheim-Bissingen sind die oben genannten Richtlinien ab sofort verbindlich. Aufgrund der fehlenden Ressourcen für eine lückenlose Kontrolle der Nachweise ist der Zutritt für Zuschauer und Eltern beim Trainingsbetrieb untersagt. Die Anlagen dürfen nur von Spieler:innen und Trainer:innen betreten werden. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt hier über das Hygieneteam.